Beitragserhebungsseite

Zur Berechnung des Beitrages an den Berufsbildungsfonds des SBV benötigen wir die Angaben zur Anzahl Mitarbeitenden Ihres Betriebes.  

Deshalb danken wir Ihnen für die Kontrolle Ihrer Angaben und das Ausfüllen bis spätestens am

  • Mittwoch, den 15. Februar 2023

 

 


Info: Anzahl Personen (inkl. Inhaber) im Betrieb, die branchentypische Tätigkeiten gemäss Art. 6 des Reglements ausführen
(ohne Teilzeitangestellte mit einem Pensum von weniger als 50%).
 

Angaben der Ausfüllenden Person